Fragen und Antworten zur Haftpflicht

Hier finden Sie verschiedene Fragen und Antworten die häufig in Bezug auf Haftpflichtversicherungen gestellt werden.
- 1. Was bedeutet Haftpflicht?
- 2. Wann beginnt der Versicherungsschutz
- 3. Welche Leistungen enthält eine private Haftpflichtversicherung
- 4. Welche Personen sind versichert?
- 5. Reicht eine private Haftpflichtversicherung auch für Immobilieneigentümer aus?
- 6. Sind auch meine eigenen Güter im Versicherungsschutz enthalten?
- 7. Sind Schäden bei Familienangehörigen versichert?
- 8. Ist der Ehepartner nach der Hochzeit automatisch versichert?
- 9. Was muss ich im Schadenfall beachten?
- 10. Bin ich auch im Ausland von meiner privaten Haftpflichtversicherung geschützt?
- 11. Was bringt der Schadenfreiheitsrabatt?
- 12. Was bedeutet „Selbstbeteiligung“?
- 13. Sind alle Tiere mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung versicherbar?
1. Was bedeutet Haftpflicht?
Der Begriff Haftpflicht leitet sich aus der Pflicht her, für einen entstandenen Schaden zu haften. Dieser Schaden kann sowohl an einer Person, einer Sache, wie auch am Vermögen einer anderen Person oder eines Unternehmens entstanden sein und ist auf eine Handlung oder das Unterlassen einer Handlung einer Person des versicherten Personenkreises zurückzuführen. Vereinfacht gesagt deckt eine Haftpflichtversicherung alle Schäden, die eine versicherte Person unabsichtlich einem anderen zufügt.
2. Wann beginnt der Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Wird der Versicherungsschein verspätet zugestellt, besteht vorläufiger Versicherungsschutz. In jedem Fall muss die erste Prämie jedoch fristgerecht eingelöst werden – sonst wird der Versicherungsschutz rückwirkend aufgehoben.
3. Welche Leistungen enthält eine private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung enthält generell Entschädigungen für Schäden, die eine der versicherten Personen anderen zufügt. Dabei deckt die private Haftpflichtversicherung jedoch ausschließlich die Risiken des Alltags. Möchte man einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz, der nur für eine Minderheit überhaupt relevant ist, muss man einen der zahlreichen Spezialtarife zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung abschließen.
4. Welche Personen sind versichert?
Bei vielen Versicherungen werden zwei Tarife angeboten: Einer für Singles und einer für Familien (mit Kindern). Je nachdem, welchen Tarif man auswählt, ist der Versicherungsschutz also für eine oder mehrere Personen gültig.
Immer mehr Gesellschaften bieten jedoch nur noch einen einzigen Tarif für Familie und Singles an.
Den optimalen Schutz finden Sie am schnellsten mit unserem Versicherungsvergleich.
5. Reicht eine private Haftpflichtversicherung auch für Immobilieneigentümer aus?
Grundsätzlich ja, da die private Haftpflichtversicherung oft auch die Risiken aus dem Besitz einer Wohnung oder eines Hauses absichert (z.B. Schäden aus der Streupflicht oder dergleichen). Wer jedoch als Vermieter auftritt, braucht dringend eine Vermieterhaftpflichtversicherung um sich vor evtl. Schadenersatzansprüchen wirkungsvoll zu schützen.
6. Sind auch meine eigenen Güter im Versicherungsschutz enthalten?
Nein, eigene Wertsachen und Güter sind grundsätzlich nicht im Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Oft greift hier jedoch die Hausratversicherung.
7. Sind Schäden bei Familienangehörigen versichert?
Grundsätzlich ist es egal, ob der Schaden nun einer fremden oder einer zur Familie gehörenden Person zugefügt wird. Um Betrug vorzubeugen haben viele Versicherungen in ihren Bedingungen jedoch stehen, dass die geschädigte Person und der Versicherungsnehmer nicht unter einem Dach wohnen dürfen.
8. Ist der Ehepartner nach der Hochzeit automatisch versichert?
Ja, grundsätzlich ist der Ehepartner direkt nach der Hochzeit mit versichert. Je nach Gesellschaft und Tarif ist es jedoch notwendig, die Hochzeit binnen einer bestimmten Frist bekannt zu geben, damit eine evtl. Tarifumstellung erfolgen kann. Details zu diesem Thema finden sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers.
9. Was muss ich im Schadenfall beachten?
Grundsätzlich gilt auch bei Haftpflichtschäden die so genannte Schadenminderungspflicht. Das bedeutet konkret, dass man alles tut, damit der Schadenumfang so gering wie möglich ausfällt. Dazu kann u.U. auch gehören, eine Gesellschaft
10. Bin ich auch im Ausland von meiner privaten Haftpflichtversicherung geschützt?
Ja, die private Haftpflichtversicherung gilt 24 Stunden am Tag und weltweit. Je nach Versicherer ist es jedoch erforderlich, einen längeren Auslandsaufenthalt schriftlich bekanntzugeben. Dies ist jedoch in der Regel nur für Zeiträume von mehr als einem halben Jahr erforderlich.
11. Was bringt der Schadenfreiheitsrabatt?
Durch den Schadenfreiheitsrabatt werden Kunden belohnt, die über einen langen Zeitraum keine Leistungen aus ihrer Versicherung in Anspruch genommen haben. Der Schadenfreiheitsrabatt wird dabei als prozentualer Nachlass auf den Versicherungsbeitrag gewährt und erhöht sich in der Regel in Abhängigkeit von der Zahl der Jahre, in der keine Leistung aus der Versicherung abgerufen wurde. Wichtig: Auch das Melden eines Schadens mit anschließender Ablehnung durch das Versicherungsunternehmen gilt als Versicherungsfall und führt zum Erlöschen des Schadenfreiheitsrabattes.
12. Was bedeutet „Selbstbeteiligung“?
Bei der Selbstbeteiligung handelt es sich um eine Geldsumme, in deren Höhe sich der Versicherungsnehmer an einem evtl. Schaden beteiligt. Durch die Akzeptanz einer Selbstbeteiligung im Versicherungsfall können Kunden den Versicherungsbeitrag ihrer Haftpflichtversicherung deutlich absenken.
13. Sind alle Tiere mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung versicherbar?
Nein, grundsätzlich sind nicht alle Tiere in der Tierhalterhaftpflichtversicherung versicherbar. In der Regel sind lediglich Pferde, Katzen und nicht gefährliche Hunde versicherbar. Kampfhunde und Rassehunde, die als gefährlich eingestuft werden, müssen über eine gesonderte Kampfhundeversicherung versichert werden.
Alle hier nicht genannten Tiere sind nur im Rahmen einer Spezialversicherung versicherbar. Hier muss also direkt beim Versicherungsunternehmen angefragt werden.