Tierhalter-Haftpflicht

Egal ob Hund, Katze, Pferd oder Pony - viele Menschen können sich ein Leben ohne ihr geliebtes Tier einfach nicht vorstellen. Was aber passiert, wenn das Tier einmal einen Schaden anrichtet? Das wird schon nicht passieren? Nun, da sollte man sich nie so sicher sein, denn trotz aller lieben Eigenschaften ist ein Tier nun einmal ein Tier und als solches denkt es nicht wie ein Mensch. Schadenereignisse sind für Tierbesitzer daher ein ganz normaler Umstand - ein Umstand, der unter gewissen Bedingungen sehr teuer werden kann.
Wozu brauche ich eine Tierhalterhaftpflicht?
Nun, auch für Tierbesitzer gilt das BGB, und das BGB besagt eindeutig, dass jede Person, die unmittelbar oder mittelbar einer anderen Person einen Schaden an Leib, Leben oder Vermögen zufügt, dieser Person zum Schadenersatz verpflichtet ist. Tierbesitzer haben dabei die volle Verantwortung für ihre Tiere und Schäden, die durch die Tiere verursacht werden, werden genauso behandelt, als wenn der Tierhalter den Schaden selber angerichtet hätte. Dieser Umstand begründet sich in der juristischen Ansicht, dass Tiere zu den Sachen gezählt werden. Und wenn ein Gegenstand, den man besitzt, einen Schaden anrichtet, muss man diesen genauso tragen, als wenn man den Schaden selber angerichtet hätte. Dies gilt für Sachen, wie auch für Tiere.
Mögliche Schadenfälle
Tiere sind unberechenbar - und daher sind auch die möglichen Schadenereignisse überaus mannigfaltig.
Nehmen wir z.B. ein, Sie reiten mit Ihrem Pferd aus und das Tier erschrickt sich plötzlich, wirft Sie ab und springt auf die Straße. Ein Autofahrer erschrickt sich dann ebenfalls, verreißt das Lenkrad und fährt ein kleines Kind an. Wer ist hier verantwortlich? Sie! Und zwar für alle Schäden, die durch das Pferd verursacht werden.
Gleiches gilt z.B. auch, wenn Sie einen Hund besitzen. Trotz seines evtl. lieben Charakters ist ein Hund ein Tier und als solches kann der Instinkt durchaus einmal mit ihm durchgehen. Nehmen wir z.B. an, ein kleines Kind möchte Ihren Hund streicheln, dieser fühlt sich jedoch bedroht und beißt zu. Wer deckt hier den Schaden? Ebenfalls Sie!
Glücklich kann sich in den o.g. Beispielen derjenige schätzen, der nicht versäumt hat, eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen.
Wo bekomme ich eine günstige Tierhalterhaftpflicht?
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